Die Senatoren

Der Senat (lat. senatus von senex „Greis oder alter Mann“) bedeutet wörtlich „Ältestenrat“. Die Mitglieder eines Senats, die Senatoren, besitzen je nach Staat unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder. In der deutschen Sprache bezeichnet Senat ein Kollegialorgan, das der Exekutive, Legeslative oder auch Judikative zugehören kann. Formal hatte er in der Republik, Staat oder Stadt als Versammlung der ehemaligen Amtsträger zwar nur beratende Funktion, faktisch aber war er das Machtzentrum.

 

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